| Asylverfahren Gerichtsurteil: Asylverfahrensdauer aufgrund gestiegener Antragszahlen verlängert
In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Asylsuchender die Kosten eines Verfahrens tragen muss, das einvernehmlich für erledigt erklärt wurde, wenn keine Gerichtskosten anfallen. Dies basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO und § 83b AsylG. Die Kammer änderte ihre vorherige Auffassung, dass Asylsuchende regelmäßig innerhalb von sechs Monaten mit einer Entscheidung über ihren Asylantrag rechnen können. Aufgrund eines starken Anstiegs von Asylanträgen im Jahr 2022 und 2023 geht das Gericht nun davon aus, dass Antragsteller im Regelfall mit einer Bescheidung innerhalb von 15 Monaten rechnen dürfen. Diese Änderung beruht auf § 24 Abs. 4 Satz 1 AsylG, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) befähigt, die Entscheidungsfrist auf höchstens 15 Monate zu verlängern, wenn eine große Anzahl von Anträgen gestellt wird. Eine Unterrichtung über die Verzögerung seitens des Bundesamtes erfolgte im gegebenen Fall ordnungsgemäß. Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 2.500,00 Euro gemäß § 30 Abs. 2 RVG. Dieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.
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