| Aktuell, Widerrufsverfahren Handreichung zum Thema „Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus“
Anbei erhalten Sie eine neue Handreichung des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen des Erlöschens, des Widerrufs und der Rücknahme sowie des Ablaufs des Verfahrens (Stand: November 2021).
Aus der Einleitung:
''Wenn im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde – sei es die Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft, der subsidiäre Schutz oder ein Abschiebungsverbot – gilt dieser Status ohne zeitliche Befristung. Die Entscheidung über den Status trifft in aller Regel das BAMF. An diese Entscheidung ist die für die Erteilung der darauf aufbauenden Aufenthaltserlaubnis zuständigen Ausländerbehörde gebunden (§§ 6 S. 1, 42 S. 1 AsylG). Dementsprechend muss sie eine Aufenthaltserlaubnis, die auf einem vom BAMF festgestellten Schutzstatus beruht, immer weiter verlängern, so lange der Schutzstatus besteht. Erst wenn dieser entfallen ist, kommt die Versagung oder der Entzug des Aufenthaltstitels in Betracht. Nach dem Asylgesetz kann der Verlust des Schutzstatus als Folge eines Widerrufs oder einer Rücknahme sein oder kraft Gesetzes eintreten.''
Die Handreichung steht hier als pdf-Datei zur Verfügung.
Ebenfalls können Sie sich die Handreichung auch kostenfrei auf der Website des Flüchtlingsrat bestellen.