| Folgeverfahren Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer
Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge für syrische Kriegsdienstverweigerer von PRO ASYL:
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie hier.
Ein weiterer Hinweis von PRO ASYL, auch wenn er nur eine Hand voll Personen betreffen wird:
Wurde im ersten Asylverfahren nicht einmal subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG gewährt, sondern nur ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG bejaht (was in einigen Fällen vorkam, siehe: https://www.asyl.net/view/detail/News/bamf-aendert-leitsaetze-zu-syrien-und-gewaehrt-abschiebungsverbote-statt-des-subsidiaeren-schutzes/) und folglich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erteilt, so erlischt diese Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 8 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags. Von diese Konstellation Betroffene sollten sich gut überlegen, ob sie dennoch einen Asylfolgeantrag stellen wollen und sich am besten zuvor anwaltlich beraten lassen!