| Asylverfahren Neues EuGH-Urteil: Gewalt aufgrund des Geschlechts ein Fluchtgrund: EU-Gericht stärkt Schutz von Frauen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Flüchtlingsschutz von Frauen gestärkt. In einem Urteil vom Dienstag erkennen die Richter in Luxemburg Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eine Form der Verfolgung an. Auch können Frauen als „soziale Gruppe“ im EU-Recht gelten. Folglich könnten Frauen als Flüchtlinge anerkannt werden, „wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“, hieß es. Werden sie nicht als Flüchtling anerkannt, können Frauen subsidiären Schutz erhalten, wenn ihnen in ihrem Heimatland Gewalt oder der Tod droht.
Das Urteil des EuGHs finden Sie hier