| Aktuell, Asylverfahren Asylverfahren in NRW: Zuständigkeiten bald nach Herkunftsland geregelt
In Nordrhein-Westfalen wird ein neues Asylverfahren diskutiert, welches für eine schnellere Bearbeitung sorgen soll. Eine neue Verordnung soll die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte nach Herkunftsländern aufteilen. Die 22 Hauptherkunftsländer, darunter Syrien und Irak, bleiben davon ausgenommen und werden weiterhin von allen sieben Verwaltungsgerichten bearbeitet.
Die Verwaltungsgerichte spezialisieren sich auf bestimmte Regionen: VG Köln auf Maghreb-Staaten und den Nahen Osten, VG Düsseldorf auf Süd- und Südostasien, VG Arnsberg auf Westafrika, VG Aachen auf Ostafrika, VG Gelsenkirchen auf europäische Länder, VG Münster auf Indien, Sri Lanka und Bangladesch, und VG Minden auf südliches Afrika und GUS-Staaten. Minden übernimmt auch für sechs Monate alle neuen Verfahren aus dem Irak.
Diese Spezialisierung soll die Verfahrensdauer von aktuell 17,6 Monaten weiter verkürzen. Der Entwurf wurde vom schwarz-grünen Kabinett beschlossen und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Hier finden Sie den dazugehörigen Verordnungsentwurf sowie die Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen - Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz.