| Aktuell, Asylverfahren, Syrien Oberverwaltungsgericht NRW: Keine ernsthafte allgemeine Gefahr für Zivilbevölkerung in Syrien
Am 16. Juli 2024 hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Zivilpersonen in Syrien keiner ernsthaften Bedrohung durch willkürliche Gewalt im Bürgerkrieg ausgesetzt sind. U. a. mit dieser Begründung wurde einem Kläger aus Syrien kein subsidiärer Schutz zuerkannt.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.