| Aktuell, Asylverfahren, EU-Flüchtlingspolitik Pressemitteilung: Regelmäßig kein erneutes Asylverfahren in Deutschland nach Schutzgewährung in Griechenland
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in drei aktuellen Urteilen entschieden, dass männliche, gesunde und arbeitsfähige Flüchtlinge, die bereits in Griechenland Schutz erhalten haben, keinen Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland haben. In zwei Fällen wurde die Berufung gegen die Ablehnung durch das Verwaltungsgericht Gießen zurückgewiesen, da keine menschenrechtswidrige Behandlung in Griechenland zu befürchten sei. Ein dritter Fall, bei dem es um einen kranken und nicht erwerbsfähigen Kläger im Rentenalter ging, wurde jedoch zugunsten des Klägers entschieden. Der VGH hat in allen drei Verfahren die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da von der Rechtsprechung zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte in Deutschland abgewichen wird, die grundsätzlich systemische Mängel in Griechenland annehmen.
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