| Asylverfahren, Äthiopien/Eritrea Urteil: Rückkehr nach Eritrea - Reueerklärung und Aufbausteuer bieten keinen Schutz
In einem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Entscheidung getroffen, die eritreische Staatsangehörige betrifft, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen.
Das Gericht hat festgestellt, dass trotz der Unterzeichnung einer sogenannten "Reueerklärung" und der Zahlung einer Aufbausteuer eine beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass Rückkehrerinnen den sogenannten "Diaspora-Status" nicht erlangen können. Dieser Status schützt vor einer Bestrafung wegen illegaler Ausreise und vor erneuter Einberufung zum Nationaldienst. Zudem ergab die Entscheidung, dass Rückkehrerinnen mit niedriger schulischer und beruflicher Qualifikation mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unmittelbar zum militärischen Teil des Nationaldienstes eingezogen werden. Damit drohen diesen Personen unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, einschließlich Folter.
Das Urteil stützt sich auf eine tiefgreifende rechtliche Analyse, die die Zumutbarkeit einer freiwilligen Rückkehr nach Eritrea betrifft. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Gewährung des Diaspora-Status für dauerhaft Zurückkehrende nur in Ausnahmefällen möglich sein wird. Zudem wurde betont, dass es für freiwillige Rückkehrerinnen keine zuverlässige Bestimmbarkeit gibt, ob sie wegen illegaler Ausreise und Nationaldienstentziehung bestraft werden.
Das Verwaltungsgericht hat die Revision zugelassen, da die Entscheidung aufgrund der strittigen Fragen bezüglich der Zumutbarkeit einer "Reueerklärung" und der Rückkehrprognose für eritreische Staatsangehörige von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das vollständige Urteil finden Sie hier