| Aufenthaltstitel Anwendungshinweise BMI zum FEG und Zuständigkeitstabellen
Ab dem 01. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Anbei finden Sie Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie Tabellen, wer in welchem Fall für welche Verfahrensschritte zuständig ist.
Obwohl das Gesetz nicht für Geflüchtete gemacht ist, kann es in (seltenen) Einzelfällen ggf. weitere Angehörige via Arbeitsmigration nach Deutschland bringen bzw. via Aus- und Wiedereinreise unter Beteiligung der zuständigen ABH zu Lösungen führen.
Die Anwendungshinweise finden Sie hier sowie hier die Zuständigkeitstabelle.