| Mitwirkungspflichten Arbeitshilfe: Übernahme der Passbeschaffungskosten im SGB II, XII und AsylbLG

Anbei finden Sie eine Arbeitshilfe der GGUA, in der die Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) dargestellt werden:

Anders als Deutsche und Unionsbürger*innen, für die ein Personalausweis ausreicht, sind Drittstaatsangehörige in der Regel nach § 3 AufenthG verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen, um sich im Bundesgebiet aufzuhalten. Immer wieder sind die Kosten der Passbeschaffung ein großes Problem in der Beratungspraxis, welches zu vielen Unsicherheiten führt. Die Kosten für die Fahrt zur Botschaft bzw. zum Konsulat und den Pass betragen oft mehrere hundert Euro – je nach Herkunftsstaat entstehen für mehrköpfige Familien sogar Gebühren im vierstelligen Bereich.

Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden? In dieser Arbeitshilfe soll vor dem Hintergrund der neueren Urteile des Bundessozialgerichts und der Gesetzesänderungen im SGB II ein aktualisierter Überblick über die rechtliche Lage gegeben werden.

Für die Klärung, auf welcher Rechtsgrundlage die Sozialämter (bzw. das Jobcenter) zahlen können oder
müssen, ist zunächst zu klären, nach welchem Leistungssystem die Betroffenen grundsätzlich leistungsberechtigt sind: Grundleistungen nach dem AsylbLG (§ 3 AsylbLG), Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe), Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend dem SGB XII oder gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG.

[weiterlesen]

 

Zurück zu "Aufenthalt"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: