| Aufenthaltserlaubnis Anwendungshinweise und Erlasse der Bundesländer zum Chancenaufenthaltsrecht
Dieser Sammelartikel bietet einen Überblick über die wachsende Anzahl von Anwendungshinweisen/Erlassen zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach Bundesländern geordnet.
Bayern vom 22.12.2022 und 27.01.2022
Hessen vom 15.02.2023
Niedersachsen vom 30.12.2022
Nordrhein-Westfalen:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat am 8.2.2023 einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich.
- Erlass
- Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht mit NRW-spezifischen Änderungen und Ergänzungen
- Muster für Bekenntnis zur FDGO
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.07.2023 die ergänzenden Informationen des Bundesinnenministeriums zu seinen Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom 14.02.2023 an die Ausländerbehörden übersendet und Änderungen an den eigenen NRW-spezifischen Ergänzungen der Anwendungshinweise vorgenommen.
Rheinland-Pfalz vom 12.01.2023
Sachsen vom 08.02.2023
Sachsen-Anhalt vom 10.03.2023
Schleswig-Holstein vom 17.01.2023
Thüringen vom 27.01.2023 und 16.02.2023