| Aufenthaltserlaubnis Arbeitshilfe: Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken
Anbei finden Sie eine Arbeitshilfe des IQ Netzwerks Niedersachsen (Stand: 7. Januar 2022):
In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (das sind die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der
Erwerbstätigkeit). In manchen Fällen werden bestimmte Mindestbeträge gefordert. Dies gilt vor allem für die Blaue Karte-EU sowie bei einigen Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit für Personen, die bereits über 44 Jahre alt sind. In anderen Fällen sind die geforderten Mindestbeträge abhängig von der individuellen Lebenssituation (z. B. von der Höhe der individuellen Unterkunftskosten) oder von vorgegebenen, unterschiedlich hohen Richtwerten.
Da es somit sehr unterschiedliche Werte für die jeweils geforderten Mindestbeträge bzw. die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung gibt, soll die vorliegende Arbeitshilfe hierzu Hilfestellung geben: In einem ersten Teil wird für die jeweiligen Aufenthaltstitel eine Orientierung über die geforderten Mindestbeträge gegeben. In einem zweiten Teil gibt die Arbeitshilfe ergänzende Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung und speziellen – zum Teil auch strittigen – Auslegungsfragen.
Wie es bei tabellarischen Übersichten nicht zu vermeiden ist, bietet auch diese Arbeitshilfe nur einen groben Orientierungsrahmen und ersetzt keinesfalls eine individuelle Prüfung. Zudem kann es unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung geben.