| Aufenthaltserlaubnis BMI bestätigt: Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels darf nicht von Vorlage eines Heimatpasses abhängig gemacht werden

Artikel des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 10. Juli 2017:

BMI bestätigt: Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt AufenthG (subsidiärer Schutz) oder  §25 Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots) darf nicht von Vorlage eines Heimatpasses abhängig gemacht werden

Vielerorts gibt es Probleme bei der Erteilung oder der Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach § 25, Abs. 2, S. 1, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) oder § 25, Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG). Hintergrund ist, dass viele Ausländerbehörden die Erteilung oder Verlängerung dieser Aufenthaltstiteln von der Frage abhängig machen, ob die Passpflicht nach § 3, Abs. 1 AufenthG erfüllt wird .§ 5, Abs. 3, 1.Halbsatz AufenthG sagt jedoch klar aus, dass bei diesen Vorgängen von der in §5, Abs. 1, Nr. 4 AufenthG normierten Voraussetzung der Erfüllung der Passpflicht (s. dazu §3, Abs. 1 AufenthG) abzusehen ist.

Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden hat das Bundesinnenministerium mittlerweile klar gestellt, dass die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach § 25, Abs. 2, S. 1, 2. Alt AufenthG (subsidiärer Schutz) oder  §25, Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots) nicht von der Frage abhängig gemacht werden darf, ob die Passpflicht nach § 3, Abs. 1 AufenthG erfüllt wird.

Unabhängig davon, unterliegen ausländische Bürger gem. §48, Abs. 3 AufenthG einer grundsätzlichen Pflicht an der Beschaffung von Identitätspapieren aus dem Herkunftsland mitzuwirken. Im Einzelfall kann die Passbeschaffung jedoch als unzumutbar angesehen und ein Reiseausweis für Ausländer ( gem. §5 AufenthV) ausgestellt werden. Mit einem solchen Ausweisersatz wird gem. § 48, Abs. 2 iVm §3, Abs. 1, S.2 AufenthG die Passpflicht erfüllt.

Eine Übersicht über diese Inhalte finden Sie hier: Übersicht.

Nachtrag: Das nds. Innenministerium hat zum gleichen Themenkomplex mit Erlass vom 05.07.2017 klar gestellt, dass die Ausländerbehörden bei Vorliegen eines Anerkennungsbescheids des BAMF (Zuerkennung von Flüchtlingsschutz bzw. Zuspruch von subsidiärem Schutz) eine Aufenthaltserlaubnis zeitnah zu erteilen und bei Fortbestehen des BAMF-Bescheids die Aufenthaltserlaubnis zeitnah zu verlängern haben.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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