| Aufenthaltserlaubnis Das neue "Chancen-Aufenthaltsrecht" und andere Neuregelungen: Anwendungshinweise und Arbeitshilfen
Anfang 2023 wird das "Chancen-Aufenthaltsrecht" in Kraft treten. Für diese und auch andere Neuregelungen wurden eine Reihe von Materialien veröffentlicht.
- Das Bundesinnenministerium hat am 23. Dezember 2022 Anwendungshinweise zum „Chancen-Aufenthaltsrecht" veröffentlicht
- Außerdem hat das BMI ein Merkblatt für Inhaber*innen der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG veröffentlicht. Darin sind Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in § 25a / b (z. B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.) enthalten.
- Die Diakonie Deutschland hat erste Arbeitshilfen zu den geänderten Bleiberechtsregelungen für die Beratungspraxis erstellt:
- Erste Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG finden Sie hier
- Checkliste § 25a
- Checkliste § 25b
- Checkliste zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c)
- Eine Darstellung der im AufenthG geänderten Paragrafen im Fließtext von Kirsten Eichler von der GGUA gibt es hier.