| Aufenthaltstitel Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
BAMF, Februar 2011: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Informationsbroschüre über alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zusammengestellt. Wichtige Infos: Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip im Inneren, darauf sind Lichtbild, 2 Fingerabdrücke, persönliche Daten sowie Nebenbestimmungen. Der Chip kann angeblich nur von bestimmten Institutionen gelesen werden (BAMF, Ausländerbehörde, Zoll, Polizei, Agentur für Arbeit, Leistungsverwaltung wie z.B. Sozialamt).
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