| Aktuell, Aufenthaltstitel EuGH-Urteil: Integrationsprüfungen grundsätzlich zulässig
“Der Europäische Gerichtshof hält es in seinem Urteil vom 4. Februar 2024 (Rs. C-158/23) für grundsätzlich zulässig und insbesondere mit Art. 34 der EU-Qualifikationsrichtlinie vereinbar, dass anerkannte Flüchtlinge eine Integrationsprüfung absolvieren müssen, jedenfalls wenn die Prüfung verhältnismäßig ausgestaltet und eine Befreiung bei bereits erfolgter Integration möglich ist. Das Nichtbestehen einer solchen Prüfung dürfe jedoch nicht systematisch mit einer Geldbuße geahndet werden und diese Geldbuße dürfe auch nicht derart hoch sein, dass sie für die betreffende Person in Anbetracht ihrer persönlichen und familiären Situation eine unangemessene finanzielle Belastung darstelle.” (Quelle: HRRF-Newsletter #182, 07.02.2025)
Das vollständige Urteil finden Sie unter diesem Link.