| Aufenthaltstitel Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander: Handreichung für die Beratungspraxis
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland mehrere Aufenthaltstitel parallel beantragen und erhalten können. Diese Entscheidung eröffnet weitreichende rechtliche Möglichkeiten, die besonders für Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel oder temporärem Schutz von großer Bedeutung sind. Der Handreichung beleuchtet die Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen und praktischen Umsetzungsstrategien für die gleichzeitige Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel und bietet eine fundierte Handreichung für die Beratungspraxis. Erfahren Sie, wie verschiedene Fallgruppen von dieser Regelung profitieren können und welche aktuellen Entwicklungen und Urteile diese Thematik untermauern.
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