| Aufenthaltserlaubnis VG Köln: Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose
Eine aus Syrien stammende Frau, welche über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügt, bat um die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose. Nachdem dieser ihr verweigert wurde, entschied das Gericht am 23.09.2019 (Az.: 17 K 950/18), dass die Ablehnung zu Unrecht geschah und sie dadurch in ihren Rechten verletzt wurde.
Nach Art. 28 S.1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954, stellen die Vertragsstaaten, unter anderem die BRD, den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.