| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass MIK NRW: Beschleunigung der Asylverfahren / Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 6. November 2015 zur Beschleunigung der Asylverfahren / Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht. Hierin wird angeordnet, dass nach Ablauf einer Frist zur freiwilligen Ausreise unangekündigt abzuschieben ist, wenn keine Ausreise erfolgt ist.
Bei besonderen humanitären Gesichtspunkten (bspw. bei Familien mit Kindern) ist vor dem geplanten Abschiebetermin nochmals unmissverständlich darüber zu informieren, dass die Abschiebung zeitnah bevorsteht. Dabei ist ein Vorlauf von mindestens einer Woche einzuhalten. Der konkrete Abschiebungstermin darf dabei nicht angekündigt werden.