| Aufenthalt BGH-Urteil: Eheschließung im Ausland durch bevollmächtigte Stellvertreter gültig
Der Bundesgerichtshof beschloss in einem Verfahren am 29.September 2021 (XII ZB 309/21), dass eine Eheschließung im Ausland, bei der die Ehe nicht persönlich durch das Paar, sondern durch bevollmächtigte Stellvertreter geschlossen wird, gültig sei.
Maßgeblich sei nur, dass der Vollmachtgeber die Eheschließung sowie den konkreten Ehepartner nach eigenem Willen bestimmt hat und die Stellvertreter den in der Vollmacht geäußerten Ehewillen des Paares umsetzen.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.