| Aufenthaltsgestattung und Duldung Anwendungshinweise des MKFFI und BMI zu § 60b AufenthG
Anbei finden Sie einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW vom 04.08.2020 zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG:
- Erlass: Anwendungshinweise zu § 60b des Aufenthaltsgesetzes
- Anlage zum Erlass: Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. April 2020 mit ergänzenden Hinweisen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 04. August 2020
Ebenfalls das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Datum vom 14. April 2020 Anwendungshinweise zu § 60b AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität - sog. „Duldung light“) veröffentlicht und an die Länder verschickt:
- BMI-Anwendungshinweise-_60b_AufenthG_20200414.pdf
- Erläuterungen zu Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b AufenthG_.pdfErläuterungen zu Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b AufenthG_.pdf
Weitere wertvolle Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung zu Fragen der Mitwirkungspflichten, Hinweispflichten und der Kausalität von selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen können Sie der Rechtsprechungsübersicht von Lea Rosenberg vom Landesverband Hessen entnehmen: