| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass des MKFFI zu § 61 AsylG: Beschäftigungserlaubnis für Personen in Landeseinrichtungen
Anbei finden Sie einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW vom 04.08.2020 zur Erteilung der Beschäftigungserlaubnis für Schutzsuchende mit einer Wohnverpflichtung für eine Landesaufnahmeeinrichtung:
Erlass: Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG für Personen in Landeseinrichtungen
Mit diesem Erlass wurde der Runderlass vom 09.04.2020 des MKFFI aufgehoben.