| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass des MKFFI zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung nach §§ 60c und d AufenthG

Anbei finden Sie einen aktuellen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW vom 28.05.2021, welcher den Erlass vom 17. Mai 2018 ersetzt.

Erlass: Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (§§ 60c, d AufenthG) sowie Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 19d Abs. 1a bzw. § 25b Abs. 6 AufenthG

Anlage zum Erlass: Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung mit NRW-spezifischen Ergänzungen

 

 

Hinsichtlich der Ausbildungsduldung wird darauf hingewiesen, dass bei ausländischen Personen, die während eines erlaubten Aufenthalts in Deutschland eine Ausbildung im Sinne von § 60c Abs. 1 Satz 1 AufenthG aufnehmen und deren Aufenthaltserlaubnis nach Beginn der Ausbildung nicht verlängert wird, im Einzelfall eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden kann, um ihre begonnene Ausbildung beenden zu können.

Auch wird ergänzt, dass berufliche Umschulungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 5 Berufsbildungsgesetz als Ausbildungen im Sinne des § 60c AufenthG anzusehen sind und daher beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung zu erteilen ist. Wer bereits eine Ausbildung absolviert hat bzw. bereits berufstätig war/ist, kann bei Aufnahme einer (weiteren) qualifizierten Berufsausbildung oder einer Umschulung eine Ausbildungsduldung beanspruchen.

In Bezug auf die Beschäftigungsduldung wird darauf hingewiesen, dass § 104 Abs. 16 AufenthG dahingehend auszulegen ist, dass nicht nur Verlängerungen der Beschäftigungserlaubnis zur Fortführung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch Verlängerungen der Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer anderen Beschäftigung umfasst. Außerdem gilt § 104 Abs. 16 AufenthG nicht nur für die Beschäftigungsduldung, sondern auch für Ausbildungsduldungen und alle anderen Duldungen, bei denen eine Beschäftigung erlaubt ist.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

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Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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