| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass: Umsetzung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Anbei finden Sie einen Erlass aus dem Burgendlandkreis in Sachsen-Anhalt, der Anweisungen zur Umsetzung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, insbesondere zu den Ermessensspielräumen, macht. Diese Dienstanweisung dient dazu, dass Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus und dem Asylverfahren Möglichkeiten zur Ausbildung oder einer Arbeit etc. ermöglicht werden, sodass infolge einer erfolgreichen Integration auf dem Arbeitsmarkt ein dauerhafter Aufenthalt ermöglicht werden soll. Der Erlass trat am 25. Januar 2022 in Kraft.
Die Dienstanweisung greift unter Punkt 5, der Prüfung der Versagensgründe des § 60 Abs. 6 AufenthG (Seite 12) ein Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 09.11.2021 (Az.: 2 M 79/21) auf.