| Frauen und Familie, Aufenthaltserlaubnis EuGH-Urteil: Flüchtlingsanerkennung von Kindern von Flüchtlingen
Im Fall eines tunesischen Mädchens in Deutschland, dessen Mutter Tunesierin und dessen Vater Syrer ist, hat der Generalanwalt Jean Richard de la Tour in einem Vorabentscheidungsersuchen dem Europäische Gerichtshof am 12.05.2021 (Az.: C91-20) vorgeschlagen, dass Kinder von Flüchtlingen, die selbst nicht die Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes erfüllen, da sie in der EU geboren wurden und Bürger eines Landes sind, in welchem sie nicht verfolgt werden, diesen Schutz gewährt bekommen. Dazu werde keine individuelle Prüfung der Situation benötigt. Zur Begründung wird die Wahrung des Familienverbandes genannt.
Die Schlussanträge finden Sie hier.
Das Urteil des EuGH vom 09.11.2021 steht hier zur Verfügung.