| Aufenthalt Härtefallkommission des Landes NRW
Bereits seit 1996 besteht in NRW eine Härtefallkommission. Eine bundesgesetzliche Grundlage wurde erst 2004 geschaffen, seitdem ist in fast allen Bundesländern eine solche etabliert worden.
Mit der „Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes und zur Regelung des Verfahrens" (Härtefallkommissionsverordnung -HFKVO-) vom 14.12.2004 ermächtigte die Landesregierung NRW die Einrichtung einer Härtefallkommission beim zuständigen Ministerium (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen).
Die Härtefallkommission besteht aus 10 Mitgliedern, welche der zuständige Minister auf Vorschlag ernennt. Vertreten, mit je einem Mitglied, sind die evangelische Kirche, die katholische Kirche, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL. Hinzu kommen eine ÄrztIn, eine LeiterIn des für Integrationsfragen zuständigen Ministeriums und zwei LeiterInnen einer Ausländerbehörde. Die aktuelle Zusammensetzung der Härtefallkommission NRW finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Härtefallkommission NRW finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Merkblatt, welches wichtige Informationen zu den Inhalten eines Antrags an die Härtefallkommission auflistet.