| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Aufenthaltserlaubnis MKJFGFI NRW: Vorgriffserlass auf das "Chancen-Aufenthaltsrecht"

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 15.07.2022 mitgeteilt, keine fachaufsichtlichen Einwände zu erheben, wenn die Ausländerbehörden Personen, die absehbar unter die angestrebten Neuregelungen des Bundes hinsichtlich verschiedener "Bleiberechtsregelungen" fallen, bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen nicht abschieben.

Der Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene. Mit diesem sogenannten Vorgriffserlass auf die zu erwartenden Änderungen im Aufenthaltsrecht soll darauf hingewirkt werden, dass geduldete Personen, die in Zukunft vom Chancen-Aufenthaltsrecht oder den erleichterten Voraussetzungen der §§ 25a oder b AufenthG profitieren würden, nicht noch vorher abgeschoben werden.

Auch der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Chancen-Aufenthaltsrecht. In einer Stellungnahme (Nr.:35/2022)  vom Juni 2022 hatte dieser zudem auf die Notwendigkeit hingewiesen, „Vorgriffsregelungen zu erlassen, damit begünstigte Personen nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschoben werden. Dies würde die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten, die sich im Hinblick auf die Ausführungen des BVerfG zur „Vorwirkung“ von ausländerrechtlichen Altfallregelungen in seiner Entscheidung vom 24.02.1999 – 2 BvR 283/99 anderenfalls mit Eilrechtsbegehren gegen drohende Abschiebungen auseinandersetzen müsste.“

Den Volltext der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorgriffswirkung der Altfallregelung BVerfG, 24.02.1999 – 2 BvR 283/99 können Sie hier nachlesen.

Den Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie hier nachlesen.

Den Vorgriffserlass des MKJFGFI können Sie hier einsehen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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