| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Ausweisung des ehemaligen IS-Chefs rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dass die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS rechtmäßig ist, ebenso wie die Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 13. Mai 2024 hervor.
Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegne keinen rechtlichen Bedenken. Weil seiner Abschiebung in den Irak - mit der Folge eines lebenslangen Verbots der Wiedereinreise - derzeit noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstehen, überwiege im Moment allein hinsichtlich der Abschiebungsandrohung das Interesse des Antragstellers auf Aussetzung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und den Eilantrag des Antragstellers gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Viersen weitgehend abgelehnt.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.