| Aktuell, Mitwirkungspflichten, Afghanistan Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige in Deutschland
Am 24. Juli 2024 veröffentlichte das Sozialministerium Schleswig-Holstein eine wichtige Rundmail zur Situation afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland.
Trotz der Möglichkeit, Pässe über die afghanische Botschaft in Berlin zu verlängern oder zu beantragen, bleibt die Passbeschaffung aufgrund der unsicheren Lage in Afghanistan und der praktischen Hindernisse unzumutbar.
Die afghanische Botschaft in Deutschland, weiterhin von Personal der früheren Regierung geleitet, bietet zwar konsularische Dienste an, jedoch erkennt das Bundesinnenministerium auch von den Taliban ausgestellte Pässe an. Der Erlass betont, dass afghanische Staatsangehörige nicht gezwungen werden dürfen, zur Passbeschaffung in Länder wie Iran oder Pakistan zu reisen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit alternativer Dokumente für Identitätsnachweise und Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland.
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