| Aktuell, Ukraine, Aufenthaltserlaubnis Verlängerte Visumfreiheit für Ukrainer: Neue Verordnung tritt rückwirkend in Kraft
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde in einem neuen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 5. März 2024 in Kraft. Diese Verordnung verlängert die visumfreie Einreise für ukrainische Staatsangehörige bis zum 31. Dezember 2024, sofern sie sich bei Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben oder am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend außerhalb des Landes aufhielten (§ 2 Abs. 2 UkraineAufenthÜV).
Jedoch wurden die Regelungen für staatenlose Personen und Drittstaatsangehörige verschärft. Diese Gruppen sind nun nur noch dann vom Visumserfordernis befreit, wenn sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine besaßen (Änderung des § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV). Personen, die sich beispielsweise mit einem befristeten Aufenthaltstitel für ein Studium in der Ukraine aufgehalten haben, sind somit nicht mehr von dieser Regelung erfasst.
Das vollständige Bundesgesetzblatt finden Sie hier.