| Aktuell, Ukraine, Aufenthalt Verlängerte Visumfreiheit für Ukrainer: Neue Verordnung tritt rückwirkend in Kraft

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde in einem neuen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 5. März 2024 in Kraft. Diese Verordnung verlängert die visumfreie Einreise für ukrainische Staatsangehörige bis zum 31. Dezember 2024, sofern sie sich bei Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben oder am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend außerhalb des Landes aufhielten (§ 2 Abs. 2 UkraineAufenthÜV).

Jedoch wurden die Regelungen für staatenlose Personen und Drittstaatsangehörige verschärft. Diese Gruppen sind nun nur noch dann vom Visumserfordernis befreit, wenn sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine besaßen (Änderung des § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV). Personen, die sich beispielsweise mit einem befristeten Aufenthaltstitel für ein Studium in der Ukraine aufgehalten haben, sind somit nicht mehr von dieser Regelung erfasst.

Das vollständige Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand März 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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