| Aufenthaltserlaubnis BVerwG: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bei fristgerechtem Antrag
BVerwG, 22.06.2011 (1 C 5.10 - OVG 3 B 2.09): Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2011 entschieden, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel nur in Betracht kommt, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt worden ist. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung u.a. des OVG Münster, kann eine verspätete Antragstellung nicht mehr „geheilt“ werden.