| Aktuell, Ukraine, Aufenthalt Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis: Neue Weisung zur Leistungsgewährung
Am 9. Dezember 2024 wurde die Weisung zur Leistungsgewährung an ukrainische Staatsangehörige veröffentlicht, die durch die verlängerte Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) betroffen sind. Diese Regelung ermöglicht es, den vorübergehenden Schutz von ukrainischen Geflüchteten bis zum 4. März 2026 aufrechtzuerhalten. Die Weisung betrifft insbesondere die Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen und die Leistungsansprüche gemäß SGB II, auch in Fällen von Fiktionsbescheinigungen. Die Verordnung stellt sicher, dass auch weiterhin Leistungen wie Bürgergeld gewährt werden können, solange die entsprechenden Aufenthaltstitel gültig bleiben.