| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Dublin-Verordnung VG Arnsberg: Systemische Mängel in Belgien hinsichtlich Unterbringung
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 9. Februar 2024 entschieden, die Abschiebungsanordnung eines afghanischen Asylbewerbers nach Belgien aufzuheben. Die Anordnung basierte auf dem Dublin III-Verfahren, welches die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt.
Das Gericht stellte fest, dass die Bedingungen für Asylbewerber in Belgien ernste Defizite aufweisen, die eine Gefahr für die Menschenwürde darstellen könnten. Insbesondere männliche Asylbewerber, darunter der Kläger, würden bei ihrer Rückkehr nach Belgien mit Obdachlosigkeit und unzureichender Versorgung konfrontiert sein. Belgien habe Schwierigkeiten, angemessene Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen, und obwohl die Regierung versucht habe, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, sei die Lage immer noch kritisch. Die Entscheidung des Gerichts wurde durch die anhaltende Unterbringungskrise in Belgien, die die Einhaltung von Menschenrechtsstandards gefährdet, sowie durch die systematische Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen zur Unterbringung von Asylbewerbern gestützt. Diese Entscheidungen wurden trotz eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umgesetzt. Angesichts dieser Umstände befand das Gericht, dass die Abschiebung des Klägers nach Belgien seine Grundrechte gefährden könnte und ordnete daher die Aufhebung der Abschiebungsanordnung an.
Den gesamten Beschluss finden Sie hier