| Mitwirkungspflichten VG Mainz: Identitätsklärung für Einbürgerung auch durch Zeugenaussagen möglich
Das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 4 K 476/21.MZ) urteilte am 25.03.2022, dass trotz dem Fehlen amtlicher Dokumente zur Identitätsklärung bei einer Einbürgerung, im Einzelfall auch diese sich aus den Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen im Ausland ergeben kann.
Im Falle eines somalischen Staatsbürgers, wurde die Einbürgerung in den deutschen Staat aufgrund nicht ausreichender Dokumente zur Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit abgelehnt. Personen, von denen zu vermuten sei, dass sie somalische Staatsbürger seien, könnten zurzeit keine verlässlichen Nachweise über die somalische Staatsangehörigkeit durch amtliche Register in Somalia erhalten. Da es ihm somit nicht möglich war seine Identität anhand amtlicher Dokumente zu bestätigen, forderte er, dass seine Identität durch Zeugenaussagen seiner Verwandten, deren Identität bereits geklärt sei und im Ausland leben, geklärt werden könne.
Daas vollständige Urteil können Sie hier nachlesen.