| Aufenthaltsgestattung und Duldung VG Osnabrück: Keine Überstellung einer HIV-infizierten Person nach Spanien wegen Covid-19
Anbei finden Sie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 14.09.2020:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss (5 B 208/20) vom 14. September 2020 entschieden: Aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit, sich in Spanien mit Covid-19 zu infizieren, ist bei einer HIV-infizierten Person die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung wiederherzustellen. Die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 liegen vor.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.