| Aktuell, Aufenthaltserlaubnis Erlass zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in NRW
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat am 8.2.2023 einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich.