| Aufenthaltserlaubnis Niedersachsen: ergänzende Hinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das niedersächsische Innenministeriums hat ergänzende Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt, die teilweise - zugunsten der Antragstellenden - von den Anwendungshinweisen des BMI abweichen. Siehe hierzu insbesondere 1.5 "Soll-Erteilung" und 1.8 "Soll-Ausschlussgrund". Die Anwendungshinweise für die Aufenthaltsgewährung im Rahmen eines Chancen-Aufenthaltsrechts gem.§ 104c AufenthG finden Sie hier.
Zudem hat die niedersächsische Landesregierung ein "Merkblatt für neue Inhaberinnen und Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts" erstellt, das Sie hier einsehen können.