| Aufenthaltserlaubnis Überarbeitete Anwendungshinweise des BMI zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat aktualisierte Anwendungshinweise zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Beim Chancen-Aufenthaltsrecht handelt es sich um eine 18-monatige "Probeaufenthaltserlaubnis" für langjährig geduldete Menschen, die in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz herstellen können sollen.
Gemäß den Anwendungshinweisen sind die Ausländerbehörden u. a. angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.
Die aktualisierten Anwendunghinweise zum Chancen-Aufenthaltsgesetz finden Sie hier.