| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan
Anbei finden Sie die Aufnahmeanordnung des BMI vom 19. Dezember 2022 zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.
Darin heißt es:
"Deutschland setzt sein Engagement für die Menschen in Afghanistan auf vielfältige Weise fort. Als Teil der internationalen Bemühungen um Unterstützung für Afghaninnen und Afghanen hat Deutschland beispielsweise besonders Gefährdeten unter ihnen in den vergangenen Monaten über verschiedene Verfahren eine Aufnahme in Deutschland ermöglicht. In Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie in Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes aufzusetzen und für Afghanistan zu nutzen, erfolgt vorliegende Anordnung zur zahlenmäßig begrenzten Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan."
Hier können Sie die Aufnahmeanordnung einsehen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des BMI hier.