| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Beschluss des Bundesverwaltungsgericht zu Verpflichtungserklärungen
Anbei finden Sie einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 18. April 2018:
In dem Beschluss geht es um die folgende rechtsgrundsätzliche Frage: "Kann durch ergänzende landesinterne Regelung die Haftungsfrist einer Verpflichtungserklärung eingeschränkt werden?"
Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht wird der Erlass des BMAS vom 16.03.2018 hinfällig.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.
Das entsprechende Urteil des OVG NRW, auf welches Bezug genommen wird, finden Sie hier.