| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Bund und betroffene Länder einigen sich auf Lösung für Flüchtlingsbürgen
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 24. Januar 2019:
Pistorius: „Eine zufriedenstellende Lösung nach intensiven und langen Verhandlungen“
Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich heute über eine Lösung in der Frage der finanziellen Inanspruchnahme von Flüchtlingsbürgen mit dem Bund geeinigt.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius wurde von der Innenministerkonferenz gemeinsam mit seinem Kollegen aus Hessen, Peter Beuth, darum gebeten, eine Lösung in dieser Frage herbei zu führen. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass der Bund und die hauptbetroffenen Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Flüchtlingsbürgen jeweils zur Hälfte übernehmen.
Dazu Pistorius: „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die in den letzten Monaten an dieser Lösung gearbeitet haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem erzielten Kompromiss allen Seiten gerecht werden können. Zu einer Erstattungspflicht durch die Bürgen wird es jetzt grundsätzlich nicht mehr kommen.“
Mit der vorliegenden Einigung werden die Jobcenter zukünftig bei der Heranziehung aus im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme abgegebenen Verpflichtungserklärungen die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (2016) besonders gelagerte Situation berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass bei der Ermessensausübung bestimmte Kriterien wie zum Beispiel Irrtümer und finanzielle Überforderung zu beachten sind.