| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Aufnahmeanordnung des BMI bzgl. der humanitären Aufnahme 2020
Anbei finden Sie eine Aufnahmeanordnung des BMI bzgl. der humanitären Aufnahme 2020:
Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13.Januar 2020 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei Erklärung vom 18. März 2016
In ihrer Erklärung vom 18. März 2016 haben sich EU und Türkei zum Ziel gesetzt, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden, um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und Schutzsuchenden eine Alternative zu bieten, damit sie nicht ihr Leben bei irregulärer Migration aufs Spiel setzen. In Hinblick auf dieses Ziel wurden unter anderem Neuansiedlungen bzw. humanitäre Aufnahmen von Syrern aus der Türkei innerhalb der EU vereinbart. Deutschland hat in diesem Rahmen zugesagt, monatlich bis zu 500 schutzbedürftige Personen aus der Türkei aufzunehmen.