| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Schleswig-holsteinische Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge verlängert
Der Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIGSH) geht zurück auf die erste Aufnahmeanordnung vom 28.8.2013 und wurde zuletzt am 23.12.2020 verlängert. Die Verlängerung erfolgt, weil sich die Situation für die Bevölkerung aufgrund des fortdauernden Bürgerkriegs in Syrien nicht wesentlich geändert hat und weil weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen.