| Resettlement und Relocation Aufnahmeanordnung des BMI zum Resettlement 2020
Anbei finden Sie eine Aufnahmeanordnung des BMI zum Resettlement-Verfahren 2020:
Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für das Resettlement-Verfahren 2020 gemäß § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Jordanien, Kenia und Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Libyen vom 21. Februar 2020
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2011 hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Interesse einer Fortentwicklung und Verbesserung des Flüchtlingsschutzes „für eine permanente Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten in Zusammenarbeit mit dem UNHCR (Resettlement) ausgesprochen. Seit 2016 beteiligt sich Deutschland am EU-Resettlement-Programm.