| Resettlement und Relocation Aufnahmeanordnung des BMI für ein Resettlementverfahren aus Libyen/Niger
Anbei finden Sie eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. Juli 2018 für die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Libyen im Rahmen eines Evakuierungsmechanismus gemäß §23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes.
Ein Begleiterlass des niedersächsische Innenministerium vom 26.07.2018 erläutert den politischen Hintergrund sowie das weitere Verfahren der Aufnahme.
Artikel vom Projekt "resettlement.de" vom November 2018: Evakuierung aus Libyen: Resettlement für bis zu 300 Personen nach Deutschland
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit der Anordnung vom 6. Juli 2018 entschieden, dass bis zu 300 Personen mit syrischer, irakischer, eritreischer oder somalischer Staatsangehörigkeit oder Palästinensern, die von Libyen nach Niger evakuiert wurden, im Rahmen von Resettlement (gem. § 23 Abs. 4 AufenthG) zukünftig aufgenommen werden. Die Anordnung wurde mit den obersten Landesbehörden abgestimmt.
Deutschland folgt somit dem Aufruf von UNHCR, Resettlementplätze für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage in Libyen hat UNHCR einen Evakuierungsmechanismus über eine Einrichtung des UNHCR in Niger konzipiert, um die betroffenen Schutzbedürftigen zunächst aus Libyen auszufliegen und das Resettlementverfahren in Sicherheit durchführen zu können.