| Resettlement und Relocation Resettlement: Länderrundschreiben zu aktuellen Aufnahmeverfahren
Anbei finden Sie ein Länderrundschreiben an die für das Ausländerrecht zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen der Länder vom 9. August 2019.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2012 nimmt Deutschland regelmäßig besonders Schutzbedürftige im Wege des Resettlement (Neuansiedlung), sog. Resettlement-Flüchtlinge, bzw. humanitärer Aufnahmeprogramme auf. Im Rahmen des EU-Resettlementprogramms für 2018/2019 hat Deutschland die Aufnahme von insgesamt bis zu 10.200 besonders Schutzbedürftigen zugesagt, davon bis zu 3.200 im Resettlementverfahren nach § 23 Abs. 4 AufenthG. Hinzukommen bis zu 500 weitere Resettlementaufnahmen aus dem neuen Pilotprogramm „Neustart im Team (NesT)“, das im Mai 2019 gestartet wurde und bei dem Mentorengruppen die ebenfalls auf der Grundlage von § 23 Abs. 4 AufenthG aufgenommenen Resettlement-Flüchtlinge ideell und finanziell unterstützen. Die Auswahlmissionen für diese Resettlementaufnahmen laufen derzeit, die Einreisen werden voraussichtlich ab Mitte August bis Jahresende etwa wöchentlich erfolgen.
Das deutsche Resettlementprogramm hat sich weitgehend etabliert. Dennoch zeigen verschiedene Anfragen aus der Praxis, dass teilweise noch Informationsbedarf in Bezug auf das Verfahren, die Identitätsfeststellung und den Status der aufgenommenen Personen besteht. Mit Blick auf die anstehenden Einreisen geben wir folgende Hinweise: