| LSBTIQ, Wissenswertes Berliner Kammergericht beschließt nonbinäre Aktivistin nach Ungarn auszuliefern
In einem Artikel vom 28.06.2024 berichtet taz.de, dass das Berliner Kammergericht die Auslieferung der sich als nicht-binär identifizierenden antifaschistischen Aktivistin Maja T. nach Ungarn beschlossen habe. Der Anwalt von Maja T., Sven Richwin, habe sich gegen eine Auslieferung ausgesprochen und unter anderem auf die unzureichenden Haftbedingungen, insbesondere für nicht-binäre Personen verwiesen. Auch Menschenrechtsorganisationen haben die Bedingungen in ungarischen Gefängnissen kritisiert. Aufgrund entsprechender Zusicherungen der ungarischen Justiz, menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu garantieren, habe das Gericht entschieden, dass es keine offensichtlichen Hindernisse für eine Auslieferung gebe.