| Aufenthaltsgestattung und Duldung VG München: Ablehnung vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis
Anbei finden Sie einen Beschluss des VG München vom 10. März 2020 zur Ausbildungsduldung.
Der Beschluss beinhaltet einige interessante Auslegungen zur Fristenregelung zur Identitätsklärung (§ 60c Abs. 2 Nr. 3 AufenthG) und zum Ausschlussgrund der bevorstehenden konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (§ 60c Abs. 2 Nr. 5 Bst. d AufenthG).
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.