| Aufenthaltsgestattung und Duldung Beschluss des VG München zu Fristenregelung und Ausschlussgründen in der Ausbildungsduldung
Anbei finden Sie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 10. März 2020 zur Ausbildungsduldung. Der Beschluss umfasst einige Auslegungen zur Fristenregelung zur Idenitätsklärung und zum Ausschlussgrund der bevorstehenden konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung in der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG.