| Abschiebungshaft Beschluss des AG Frankfurt a.M. zur Rechtswidrigkeit von Flughafenhaft
Anbei finden Sie einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2018.
Der Beschluss befasst sich mit der Rechtswidrigkeit von Flughafenhaft, sollte die betroffene Person nicht unverzüglich nach Abschluss des Flughafenasylverfahrens (dh spätestens nach 19 Tagen) einem Richter vorgeführt werden.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.